Die Benützung des Modellflugplatzes ist grundsätzlich nur den Mitgliedern des MFC-Grashüpfer-Prosdorf gestattet.
Um aber auch anderen Modellfliegern ein gemeinsames Fliegen auf unserem Platz gelegentlich zu ermöglichen,
gilt folgende
GASTFLIEGER – REGELUNG :
Gästekarten können grundsätzlich nur dann ausgegeben werden, wenn keine starke Belegung durch Clubmitglieder gegeben ist.
Die Gästekarte muss vor der Aufnahme des Flugbetriebes von einem anwesenden Clubmitglied ausgestellt werden. Dabei ist der Aussteller verpflichtet und berechtigt, das Vorhandensein einer entsprechenden
Modellflug-Haftpflichtversicherung zu überprüfen.
Die Gästekarte gilt nur für den jeweiligen Kalendertag und auch nur solange,
als ein ordentliches Clubmitglied am Platz anwesend ist, d.h. die Karte verliert ihre
Gültigkeit, wenn kein Clubmitglied mehr auf dem Platz anwesend ist.
Die Gastflieger müssen ebenso wie alle Mitglieder die geltenden Sicherheitsbestimmungen,
Lärmschutzmaßnahmen und Versicherungsvorschriften einhalten !
Darüberhinaus dürfen Gastflieger NICHT mit Turbinen-Modellen (Jet, Turbo-Prop,
Turbinen-Hubschrauber) fliegen. Ausgenommen davon sind Veranstaltungen.
Ebenso gilt an Sonn- und Feiertagen zwischen 12:00 - 14:00 Uhr Flugverbot, für Modelle mit Verbrennermotor oder Elektro-Impeller Antrieb !
Die Bestimmungen der Flugplatzordnung sind auch für Gastflieger verbindlich und in allen Punkten einzuhalten.
Es gelten die Rechtsvorschriften des Österreichischen Luftfahrtgesetzes §: 24c, 24f, 24g und die Durchführungsverordnung EU-VO 2019/947 für unbemannte Luftfahrzeuge (UA) Kennzeichnungspflicht und Kompetenznachweis (Kenntnisnachweis)
Der Obmann: H. Schimpel, eh. Prosdorf, im Jänner 2021