Die Benützung des Modellflugplatzes ist grundsätzlich nur den Mitgliedern des MFC-Grashüpfer-Prosdorf gestattet.

 

 

 

 

 

Es gelten die Rechtsvorschriften des Österreichischen Luftfahrtgesetzes §: 24c, 24f, 24g und die Durchführungsverordnung EU-VO 2019/947 für unbemannte Luftfahrzeuge (UA) Kennzeichnungspflicht und Kompetenznachweis (Kenntnisnachweis)

 

 

Der Obmann: H. Schimpel, eh. Prosdorf, im Jänner 2024