FLUGPLATZORDNUNG

 

 

  1. Das Fliegen OHNE gültige VERSICHERUNG, REGISTRIERUNG und KOMPETENZNACHWEIS ist ausnahmslos VERBOTEN.

 

  1. Es gelten die Rechtsvorschriften des Österreichischen Luftfahrtgesetzes §: 24c, 24f, 24g und die Durchführungsverordnung EU-VO 2019/947 für unbemannte Luftfahrzeuge (UA) Kennzeichnungspflicht und Kompetenznachweis (Kenntnisnachweis)

 

  1. Der Flugraum (auf der Anschlagtafel ersichtlich) und die Flughöhe von 120 m mit in Krafttreten der EU-Grundverordnung 2019 / 947 am 31.12.2020 und der Novelle der LVR sind unbedingt einzuhalten.
  2. Die gesetzlich vorgeschriebenen LÄRMSCHUTZBESTIMMUNGEN sind einzuhalten.
  3. An allen Wochentagen von 00 Uhr bis 08.00 Uhr und an Sonn-u. Feiertagen von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr gilt ein Flugverbot für Modelle mit Verbrennungsmotor oder Elektro-Impeller sowie Turbinenbetriebene Modelle.

         An Sonn-u. Feiertagen im Zeitraum 15.Mai bis 15.Sept gilt in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr generelles Flugverbot.
         Für Turbinenbetriebene Modelle gilt an Sonn-und Feiertagen generelles Flugverbot.

         Am Karfreitag und am 1. November gilt generelles Flugverbot.

  1. Das Überfliegen des Zuschauerraumes, des Vorbereitungsraumes und des Parkplatzes ist Das Starten und Landen ist nur in der Längsrichtung auf der Landebahn gestattet.

  2. Der Flugraum gilt für alle Modelle und ist genauestens einzuhalten.
  3. Kein Kunstflug unmittelbar über der Piste oder mit Anflug auf den Vorbereitungsraum oder Zuschauerraum.
  4. Hubschrauber: es gilt derselbe Flugraum wie für Flächenmodelle.

         Aufgrund der unterschiedlichen Flugbewegungen von Flächenmodellen und Hubschraubern ist die gegenseitige Rücksichtnahme der Piloten besonders wichtig und

         daher verpflichtend!

 

  1. Das Betreten der Landebahn ist nur zum Zwecke des Startens und zur notwendigen Rückholung des Modells erlaubt.

          Das Verweilen auf der Landebahn ist nicht erlaubt.

          Der Pilotenraum ist die östliche Landebahngrenze und der Vorbereitungsraum.

 

  1. Die BENUTZUNG des Flugplatzes ist nur KLUBMITGLIEDERN gestattet.
  2. KLUBFREMDEN ist die Benutzung des Flugplatzes nur erlaubt, wenn

         - eine Gastfliegerkarte gekauft und eine gültige Versicherung nachgewiesen wird

         - die Flugplatzordnung und die Gastfliegerregelung bekannt sind und eingehalten werden.

         - eine ordentliches Klubmitglied anwesend ist, d.h. die Gastfliegerkarte verliert ihre

            Gültigkeit, wenn kein Klubmitglied mehr auf dem Flugplatz anwesend ist.

         - Auch bei Veranstaltungen müssen Klubfremde eine gültige Versicherung nachweisen.

         - Klubfremde müssen auch eine Registrierung , Kennzeichnung der Modelle und einen Kompetenznachweis vorweisen.

 

      

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  1. Vor dem Verlassen des Flugplatzgeländes ist die Abstell-und Vorbereitungsfläche zu reinigen und der Abfall mitzunehmen.

          Dies gilt auch für Zigarettenstummel, etc.
          Kein Wegwerfen am Platz, auf dem Weg oder den Nachbargrundstücken.

  1. Bei Außenlandungen und der notwendigen Rückholung des Fluggerätes ist dafür zu sorgen, dass FLURSCHÄDEN möglichst vermieden werden.
  2. Jedes Klubmitglied hat für die Einhaltung dieser Flugplatzordnung zu sorgen.

  3. Bei Verstößen gegen diese Flugplatzordnung ist mit einem Flugverbot und im Wiederholungsfall mit dem Ausschluss aus  dem Verein zu rechnen!

 

         Der Modellfliegerklub übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art.

         ELTERN  HAFTEN  FÜR  IHRE  KINDER  !

 

 

          Der  Obmann                                                                                                                                                                  Prosdorf, im Jänner 2021    

          H.Schimpel